
- Dr. Timm Kern (FDP) erörtert mit Hannes Bareiss aktuelle Lage der Hotellerie- und Gastronomiebranche
- Gemeinsame Forderung: klarer Stufenplan anhand nachvollziehbarer Kriterien statt wochenweise Unsicherheit
- Kern: Öffnungen sind möglich und verfassungsgemäß geboten
„Im Herbst hatten wir chaotische Zustände durch sinnlose Maßnahmen wie das Beherbergungsverbot oder viel zu spät veröffentlichte Corona-Verordnungen. Aus diesen Fehlern müssen Bundes- und Landesregierung lernen. Deshalb braucht es eine verlässliche Öffnungsperspektive, die für die Menschen und Betriebe nachvollziehbar ist.“
Hannes Bareiss vom gleichnamigen Hotel in Baiersbronn formulierte im Gespräch mit dem Landtagsabgeordneten Dr. Timm Kern (FDP) mit diesen Worten seine Erwartungen an die Entscheidungsträger. In einer Videokonferenz sprachen sie darüber, wie ein vernünftiger Weg aus der Pandemie gelingen kann. Dabei betonte Hannes Bareiss, dass der Staat seine Hausaufgaben erledigen und die Impfprobleme beendet werden müssten. Ebenso sei es dringend geboten, statt pauschal zu schließen, künftig viel stärker zwischen Bereichen zu differenzieren.
Mit Blick auf Hilfsprogramme kritisierte er die fehlende praktische Wertschätzung. „Es ist nicht damit getan, große Ankündigungen zu machen und es anschließend zu versäumen, dass Hilfsprogramme rasch und unbürokratisch genutzt werden können“, sagte Hannes Bareiss. Im Baiersbronner Hotel sind 300 Menschen beschäftigt. „Die Branche beschäftigt 2,4 Millionen Menschen und erwirtschaftet in Deutschland einen Umsatz von 94 Milliarden Euro. Wir tragen Verantwortung, dass diese Menschen auch in Zukunft einen Arbeitsplatz haben und tolle Tourismus, Kultur- sowie Begegnungsangebote schaffen.“
Aus Sicht des Landtagsabgeordneten Dr. Timm Kern (FDP) sind bereits jetzt Öffnungen für Bildungseinrichtungen, Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie, aber auch den Amateursport unter striktem Einsatz von FFP2-Schutzmasken möglich. „Im Kreis Freudenstadt liegt die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 30 Neuinfektionen. Die gerichtliche Aufhebung der Ausgangssperre zeigt, dass bei niedrigen Inzidenzzahlen solch gravierende Grundrechtseingriffe nicht mehr verhältnismäßig sind.“