• FDP-Landtagsfraktion kritisiert geplantes Kommunalabgabengesetz der grün-schwarzen Landesregierung und macht alternative Vorschläge
  • Kern: Vorschlag von Grünen und CDU bringt keine Lösung für die umstrittenen Fälle
  • FDP fordert echte Verjährungsfrist, um Altfälle aus der Welt zu schaffen

Zu den aktuellen Landtagsberatungen über das Kommunalabgabengesetz sagt der Freudenstädter Landtagsabgeordnete Dr. Timm Kern (FDP):

„Das Kommunalabgabengesetz soll im November und Dezember 2020 reformiert werden. Einer der Kernpunkte ist die Neuregelung der Erschließungsbeitragserhebung. Wir Freie Demokraten fordern hier Verlässlichkeit und Planungssicherheit für Grundstücksbesitzer. Es muss eine echte Verjährungsregelung beschlossen und jahrzehntelange rückwirkende Erhebungen von Beiträgen für Bestandsstraßen müssen ausgeschlossen werden.

Die bisherigen Vorschläge der grün-schwarzen Landesregierung würden dazu führen, dass sich in der Praxis der Erschließungsbeiträge überhaupt rein gar nichts ändert. Erschließungsbeiträge für Bestandsstraßen würden nach wie vor möglich sein, diese Altfälle werden durch den Gesetzentwurf der Landesregierung nicht gelöst werden. Die Verjährung dürfte nur in den allerwenigsten Fällen greifen und so gut wie gar keine Wirkung entfalten.

Grundsätzlich halten wir Freie Demokraten das System der Erschließungsbeiträge für richtig. Wenn ein Grundstück durch eine Straße erschlossen wird, soll der Grundstücksbesitzer für diesen Vorteil seinen Beitrag leisten und die Kosten umgelegt werden. Wichtig ist, dass dies vorhersehbar und planbar ist. In Neubaugebieten ist dies zum Beispiel kein Problem. Die Praxis hat sich bewährt.

Problematisch sind die sogenannten Altfälle, wo Erschließungsbeiträge für Bestandsstraßen erhoben werden. Grundstücksbesitzer werden aus heiterem Himmel mit teilweise enormen, mehrere Tausend Euro schweren Forderungen konfrontiert. Vorhersehbarkeit und Planbarkeit sind nicht gegeben. Große Vorteil entstehen oft nicht, da die Straße schon als solche genutzt werden. Die Erhebung liegt viel mehr im Spielraum der Gemeinde. Sie entscheidet, ob und wann eine Straße technisch fertig gestellt wird oder nicht. Die Kriterien dazu sind bisher vollkommen unklar.

Wir fordern eine Lösung, die es den Kommunen erlaubt, das Thema Erschließungsbeiträge neu anzugehen. Dazu muss es eine echte Verjährung geben, die es erlaubt, diese Altfälle aus der Welt zu schaffen und die jahrzehntelange rückwirkende Erhebung von Beiträgen für Bestandsstraßen ausschließt. Der bisherige Vorschlag von CDU und Grünen, der sich an der endgültigen technischen Herstellung orientiert, ist keine Lösung. Wir Freie Demokraten machen uns im Landtag für eine Nachbesserung stark.“