FDP-Landtagsfraktion kritisiert „Bestrafung“ ehrenamtlicher Leistungen / Dr. Timm Kern hält Steueraufkommen für verzichtbar
Mit einer parlamentarischen Initiative im Landtag setzt sich die FDP derzeit für die endgültige Abschaffung der Jagdsteuer ein. Die Steuer wird in Baden-Württemberg nur noch in fünf Landkreisen erhoben – darunter der Kreis Freudenstadt (siehe Anlage, Drucksache 15/6515). Der jagdpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dr. Friedrich Bullinger bezeichnete die Besteuerung der Jagd als „Bestrafung“ ehrenamtlicher Leistungen. „Die öffentliche Hand erwartet wie selbstverständlich, dass die Jäger Tag und Nacht auf eigene Kosten anrücken, um Unfallwild von den Straßen zu beseitigen, obwohl sie dies gar nicht tun müssten. Die Jäger erbringen vielfältige Dienste für die Allgemeinheit und die Natur. Es kann nicht sein, dass man diese ehrenamtlichen Leistungen auch noch durch eine ungerechte Steuer bestraft“, sagte Bullinger. Der Vorsitzende des FDP-Kreisverbandes Freudenstadt und Mitglied des Landtags, Dr. Timm Kern, fügte hinzu, der Verzicht auf die Jagdsteuer sei für den Kreis Freudenstadt zu verkraften: „Aus der Anfrage der FDP-Landtagsfraktion geht hervor, dass der Kreis Freudenstadt im Jahr 2013 nur noch 36.000 Euro eingenommen hat. Wir sehen daher nicht, dass die Abschaffung dieser Steuer den Kreis vor unlösbare Haushaltsprobleme stellen würde.“ Dr. Timm Kern verwies auf die Position des Bundes der Steuerzahler, wonach die Jagdsteuer eine „Bagatellsteuer“ sei, bei der das Steueraufkommen und der Verwaltungsaufwand eigentlich in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zueinander stünden.
Der § 10 des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg ermächtigt die Landkreise dazu, eine Steuer auf die Ausübung des Jagdrechts zu erheben. Mit Rücksicht auf die vielfältigen ehrenamtlichen Leistungen der Jäger haben inzwischen aber fast alle Stadt- und Landkreise die Jagdsteuer ausgesetzt. Aktuell bitten nur noch der Alb-Donau-Kreis sowie die Landkreise Emmendingen, Freudenstadt, Hohenlohe und Waldshut die Jäger zur Kasse. Die Freien Demokraten im Landtag von Baden-Württemberg wollen nun mit einem Fraktionsantrag einen Beschluss über die Streichung der Jagdsteuer aus dem Kommunalabgabengesetz erreichen. In der Stellungnahme der grün-roten Landesregierung auf den FDP-Antrag lehnt Finanzminister Nils Schmid (SPD) dies aber unter Verweis auf die Entscheidungsfreiheit der einzelnen Kreise ab.
Baden-Württemberg wäre jedoch nicht das erste Flächenland, das die Jagdsteuer streicht. In Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt ist die Steuer bereits Geschichte. Dr. Friedrich Bullinger und Dr. Timm Kern erklärten gemeinsam: „In Anbetracht des bürokratischen und praxisfernen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes der grün-roten Landesregierung müssen wir aufpassen, dass die vielen ehrenamtlichen Jäger im Land nicht die Lust an Jagd und Hege verlieren. Denn das würde teuer für Land und Kommunen. Wenn sich Grün-Rot weiter gegen die Abschaffung der Jagdsteuer sperrt, werden wir das Thema daher mit in den Landtagswahlkampf nehmen und uns dafür einsetzen, dass die Jäger im Jahr 2016 von dieser ungerechten Steuerlast befreit werden.“