Wann und wo?
70173 Stuttgart
Veranstaltungsdetails
Anmeldung
FDP/DVP Fraktion
Konrad-Adenauer-Straße 12
70173 Stuttgart
Tel. +49 711 2063-918
Fax +49 711 2063-610
Mail: post@fdp.landtag-bw.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Recht am Eigentum und Erbe ist in Artikel 14 des Grundgesetzes verbrieft. Doch auch in der Landespolitik nimmt die Zahl gesetzlicher Regelungen stetig zu, die in die Rechte von Grundeigentümern sowie land- und forstwirtschaftlichen Landnutzern eingreifen. Nach dem Regierungswechsel von 2011 fing es mit dem grün-roten Grünlandumbruchverbot im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz an und führte über das Wassergesetz mit den überzogenen Nutzungsbeschränkungen für Gewässerrandstreifen bis hin zu den Beschränkungen des Jagdrechts und der Bevormundung der Land- und Forstwirtschaft durch das neue Landesnaturschutzgesetz. Dabei berufen sich Vertreter des grün-roten Regierungslagers allzu gerne auf Artikel 14 Absatz 2 GG, wonach Eigentum verpflichtet.
Doch wo beginnt die Sozialpflichtigkeit des Grundeigentums tatsächlich, wie weit kann und darf sie gehen und wo hört sie auf?
Über diese Frage möchten wir mit Ihnen, Dr. Hermann Otto Solms und weiteren Gesprächspartnern diskutieren.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr
Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL
Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion