Immer wieder erfahre ich im Zuge meiner Wahlkreisarbeit von Situationen, die auf den ersten Blick kaum zu glauben sind – so auch neulich bei einer Informationsveranstaltung des „Vereins der Direktversicherungsgeschädigten“ in Glatten.

Diese Interessenvereinigung setzt sich für Menschen ein, die eine Direktversicherung (eine Form der betrieblichen Altersvorsorge) abgeschlossen haben und nun auf einmal seit 2004 in der eigentlichen Auszahlungsphase Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (aktuell rd. 17,6 Prozent) zahlen müssen.

Ursache hierfür war ein Gesetz zur Gesundheitsreform, welches SPD, CDU/CSU und Grüne im Jahr 2003 im Bundestag beschlossen haben – die Freien Demokraten stimmten dagegen.

Die gravierende Folge dieses Gesetzes war, dass die Beitragspflicht nun nicht nur für neu abgeschlossene Verträge, sondern auch rückwirkend für bis dahin beitragsfreie Auszahlungen aus den Direktversicherungen galt. Für etwa 5,9 Millionen Betroffene mit Verträgen, die 2004 bereits abgeschlossen waren, wurden die Regeln quasi über Nacht rückwirkend geändert.

Dies hat zur Folge, dass die (neue) Beitragspflicht in vielen Fällen nicht nur die gesamte Rendite der privaten Vorsorge auffrisst, sondern sogar zu finanziellen Verlusten führen kann! Angesichts der Tatsache, dass Politiker seit langem die Menschen aufrufen, möglichst auch privat für die Rente vorzusorgen, ist der Unmut von Millionen Betroffenen natürlich sehr verständlich.

In Glatten habe ich über 50 Betroffenen zugehört und sie in ihrem Anliegen bestärkt, diese Ungerechtigkeit öffentlich zu thematisieren.

Wenn Regierungen so handeln, darf man sich über Politikverdrossenheit nicht wundern. Schließlich erwarten die Menschen zurecht, dass Verträge zu denjenigen Bedingungen eingehalten werden, zu denen sie ursprünglich getroffen wurden.

Die Freien Demokraten sind davon überzeugt, dass private Altersvorsorge ein wichtiger Baustein zur Sicherung vor Altersarmut ist. Im Bundestagswahlprogramm haben wir deshalb festgelegt, dass „die Auszahlung von Vorsorgeverträgen in der Kranken- und Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig sein darf, weil dies eine unfaire Doppelbelastung darstellt.“ Aus meiner Sicht sind CDU/CSU, SPD und Grüne gefordert, möglichst schnell eine Lösung zu erarbeiten und diese gravierende Ungerechtigkeit zu beseitigen. Denn der alte römische Grundsatz muss auch heute gelten: Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten!