Zu dpa lsw 2819 Thema des Tages – Ganztagsschulen im Fokus – Ministerin gegen «Zwangsbeglückung»
FDP-Fraktion: Es darf kein bürokratisches Monstrum entstehen, das künstlich zwischen Bildung und Betreuung trennt und die offenen Ganztagsangebote abwertet
Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, äußerte die Sorge, dass die Kultusministerin mit dem heute vorgestellten Ganztagskonzept die Serie der faulen grün-schwarzen Kompromisse im Bildungsbereich fortsetzt. Kern wörtlich:
„Entgegen der Ankündigung der Kultusministerin könnte ihr heute vorgestelltes Ganztagskonzept je nach konkreter Ausgestaltung nicht mehr, sondern weniger Wahlfreiheit bedeuten. Die Vorrangstellung der verpflichtend-rhythmisierten Ganztagsschule, wie sie die grün-rote Landesregierung auf den Weg gebracht hat, wird nun voraussichtlich zementiert. Ob zukünftig die flexiblen Nachmittagsangebote zu einer gleichwertigen Alternative zur verpflichtend-rhythmisierten Ganztagsschule ausgebaut werden können, hängt wesentlich vom Umfang ab, in dem die Landesregierung Mittel hierfür zur Verfügung stellt. Besorgnis erregend ist in diesem Zusammenhang, dass sich künftig nur noch die verpflichtend-rhythmisierte Form „Ganztagsschule“ nennen darf, während die die offenen Nachmittagsangebote dem Bereich der Betreuung zugewiesen werden. Für die Betreuung sei laut Eisenmann kein pädagogisches Konzept erforderlich, und die Kommunen seien allein zuständig. Dass es für die Betreuung im Zeitraum von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Landeszuschüsse geben soll, vorher und nachher jedoch nicht, verkompliziert die Ausgestaltung des Ganztagsgebots vor Ort noch zusätzlich. Wir Freien Demokraten werden darüber wachen, dass nicht ein bürokratisches Monstrum entsteht, das künstlich zwischen ‚Bildung‘ und ‚Betreuung‘ trennt, die Gestaltungsfreiheit der Kommunen weiter einschränkt und der Wahlfreiheit der Eltern weiter Abbruch tut. Not täte aus unserer Sicht eine offene Ganztagsschule im Schulgesetz, die ebenso wie die verpflichtend-rhythmisierte Ganztagsschule eine vollwertige Bildungseinrichtung darstellt.“