Mit der geplanten Rücknahme des Universitätsmedizin-Gesetzes setzt die neue Landesregierung ihren Kurs der einfallslosen Symbolpolitik fort.  Wer die Verantwortung für die Unikliniken trägt, muss auch die Entscheidungsbefugnis haben. Ob eine Gewährträgerversammlung oder die Stärkung des Landeseinflusses in den vier örtlichen Aufsichtsräten für die Wahrnehmung der Verantwortung des Landes die geeignete Form ist, haben wir in der FDP seinerzeit kontroversdiskutiert. Wir hätten uns auch eine dezentrale Lösung vorstellen können. Der nun vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung macht es sich in dieser Frage allerdings sehr leicht. Er schafft die Gewährträgerversammlung einfach ab, ohne zu sagen, wie das Land seiner Aufsichtspflicht genügen soll. Verantwortliches Handeln sieht aus meiner Sicht jedenfalls anders aus.

Jeglicher Maßstab muss das Wohl des Patienten sein. Wettbewerb, der innerhalb eines klug gesetzten Rahmens stattfindet, nützt den Menschen. Er ist der Motor des medizinischen Fortschritts und sichert die Qualität der Versorgung unserer Patienten bei bezahlbaren Preisen.

Pressemitteilung zum Thema: „Kern: Landesregierung setzt Kurs der einfallslosen Symbolpolitik fort“

Hier meine Rede im Landtag:

„Herr Präsident/Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen,

es ist noch nicht allzu lange her, meine Damen und Herren auf den Regierungsbänken, da haben Sie lautstark aus der Opposition heraus gescholten, das Land komme seiner Aufsichtspflicht über die Universitätskliniken nicht nach. Damals ging es hauptsächlich um einen Freiburger Unfallchirurgen sowie um die Dopingvorfälle in der Freiburger Sportmedizin. Sogar den Rücktritt des damaligen Wissenschaftsministers Professor Frankenberg haben Sie seinerzeit, im Jahr 2009, hier im Plenum des Landtags beantragt, wesentlich mit der Begründung, das Wissenschaftsministerium sei seiner Aufsichtspflicht in diesen Fällen nicht gerecht geworden.

Nun kann man das natürlich als den damals offenbar üblichen Oppositionsstil abtun. Also mal schnell so eine Ministerentlassung fordern, egal ob man dabei das Kind mit dem Bade ausschüttet oder nicht. Tatsächlich hat das alles Herrn Professor Frankenberg, der Ihnen ein wohlbestelltes Wissenschaftsland hinterlassen hat, auch nicht geschadet.

Zugleich aber hat die damalige Landesregierung die aufgeworfene Frage der Verantwortung des Landes als Träger der Unikliniken ernst genommen. Denn was bei jedem öffentlichen Träger oder privaten Unternehmen eigentlich selbstverständlich ist, war hier nicht gegeben:

Dass der Träger, also das Land, die Kontrolle über die Entscheidungen besitzt, für deren Konsequenzen es schließlich haftet.

Für uns Liberale gilt: Wer die Verantwortung für die Unikliniken trägt, muss auch die Entscheidungsbefugnis haben. Ob eine Gewährträgerversammlung oder die Stärkung des Landeseinflusses in den vier örtlichen Aufsichtsräten für die Wahrnehmung der Verantwortung des Landes die geeignete Form ist, haben wir in der FDP seinerzeit kontrovers diskutiert. Wir hätten uns auch eine dezentrale Lösung vorstellen können.

Der nun vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung macht es sich in dieser Frage allerdings sehr leicht: Er schafft die Gewährträgerversammlung einfach ab, ohne zu sagen, wie das Land seiner Aufsichtspflicht genügen soll. Verantwortliches Handeln, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, sieht jedenfalls anders aus.

Womit Sie nun jedoch definitiv das Kind mit dem Bade ausschütten, ist die Rücknahme des Zusammenschlusses der jeweiligen Uniklinik mit der medizinischen Fakultät. Diese Integration von medizinischer Forschung, Lehre und Krankenversorgung hätte die Unikliniken zu noch schlagkräftigeren Einheiten verbunden und sie für die weitere Entwicklung ihrer Exzellenz in allen drei Bereichen fit gemacht.

Schließlich gilt es den besonderen Vorteil der Universitätskliniken auszuschöpfen, der darin besteht, in eine Universität eingebettet zu sein. Verstörend finde ich auch hierbei, dass der nun vorliegende Gesetzentwurf keinerlei Alternative zur Integration von Unikliniken und medizinischen Fakultäten vorschlägt. An dieser Stelle nur auf einen geplanten Dialog mit den Beteiligten hinzuweisen, hört sich natürlich gut an, ist aber in Wahrheit verschleierte Konzeptionslosigkeit.

Schließlich wird die Debatte über die Reform der Universitätsmedizin bereits seit mindestens einer Legislaturperiode hier im Landtag geführt. Sie haben ausreichend Zeit und Gelegenheit gehabt, eigene Überlegungen anzustellen. Stattdessen haben Sie im Wahlkampf nur versprochen, Frau Ministerin Bauer, das Universitätsmedizin-Gesetz rückgängig machen zu wollen. Und nun setzen Sie in der Regierung diesen Kurs der einfallslosen Symbolpolitik fort. Meine Fraktion und ich können keinen Punkt aus ihrem Gesetzentwurf erkennen, auch keinen einzelnen Paragraphen oder Absatz, der eine Zustimmung verdiente. Das finde ich bedauerlich, denn natürlich gilt auch hier: Nichts ist so gut, dass man es nicht noch verbessern könnte.

Lassen Sie mich abschließend noch etwas zum Thema Zusammenarbeit der Unikliniken mit Privaten sagen. Bevor die seinerzeitige Landesregierung den Unimedizin-Gesetzentwurf vorgelegt hat, wurde zur Frage einer möglichen Privatisierung ein Gutachten der Unternehmensberatung Roland Berger eingeholt. Dieses empfahl keine vollständige Privatisierung z. B. eines Uniklinikums vorzunehmen, durchaus aber in einzelnen Teilbereichen die Möglichkeit einer Kooperation mit Privaten zu schaffen.

Deshalb haben wir in der Koalition von CDU und FDP die Beleihungsregel auf den Weg gebracht. Diese besagt, dass die Unikliniken Private mit Aufgaben betrauen – eben beleihen können – , die Erfüllung dieser Aufgaben kontrollieren und sie nötigenfalls wieder an sich ziehen können. Hierdurch haben wir die Handlungsfähigkeit der Unikliniken erweitert und nicht zuletzt auch einem Wunsch der Unikliniken selbst entsprochen. Nun soll aber auch die Beleihungsregel gekippt werden, offenbar weil eine Zusammenarbeit von Unikliniken mit Privaten nicht ins grün-rote Weltbild passt.

Wir Liberalen sind dagegen der Auffassung, der alleinige Maßstab muss das Wohl des Patienten sein. Wenn ein privater Träger oder beispielsweise ein von einer gemeinnützigen Stiftung getragenes Krankenhaus bessere Leistungen anbietet, dann soll dies auch dem Patienten zugute kommen. Was spricht dagegen, dass eine private Praxis für Physiotherapie die physiotherapeutische Behandlung der Patienten in einer Uniklinik übernimmt? Was spricht dagegen, dass eine auf ein besonderes medizinisches Gebiet spezialisierte Klinik ihr Können und ihre Expertise in den Dienst einer Uniklinik stellt?

Ganz grundsätzlich gilt: Wettbewerb, der innerhalb eines klug gesetzten Rahmens stattfindet, nützt den Menschen. Er ist der Motor des medizinischen Fortschritts und sichert die Qualität der Versorgung unserer Patienten bei bezahlbaren Preisen.

 

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!“